Mitteilung für unsere Gäste

Informationen zum Datenschutz für unsere Gäste nach Artikel 13 des ital. Gesetzbuches – Rechtsverordnung Nr. 196 vom 30.6.2003 Für die Spielbank von San Remo waren die Beachtung der Diskretion, das Vertrauensverhältnis und der Schutz der personenbezogenen Daten schon immer von höchster Priorität. Dies vorangestellt, informieren wir unsere Gäste gemäß den Bestimmungen des Artikels 13 der Rechtsverordnung 196/2003 (nachfolgend der Kürze wegen auch „Datenschutzgesetz“ genannt) nachstehend im Genauen über die Elemente der Datenverarbeitung. Wie sammeln wir Daten und warum werden diese verarbeitet? Die personenbezogenen Daten unserer Gäste werden beim Betroffenen bei der Hinterlegung und den nachfolgenden Verwendungen der Eintrittskarte bzw. über die interne Videoüberwachungsanlage gesammelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt mithilfe von manuellen Informatik- und Telematikinstrumenten, mit Logiken, die eng mit dem Zweck in Zusammenhang stehen, sodass die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten für die expliziten und rechtmäßigen, nachfolgend aufgeführten Zwecke garantiert werden: 1. Erfüllung der Pflichten der Geschäftsführung der Spielbank der Gemeinde von San Remo kraft des Dienstvertrages, der auf Bitten des Betroffenen abgeschlossen wurde und Ausübung der entsprechenden Rechte gemäß den dem Publikum zugänglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der normalen Betriebsführung ist für dieselbige notwendig; eine eventuelle Ablehnung ihrer Bereitstellung kann dazu führen, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen nicht ausgeführt oder kein neues Vertragsverhältnis eingegangen werden kann bzw. können. 2. Erfüllung der vom Geldwäschegesetz (Gesetzesverordnung 231/07 und nachfolgende Änderungen und Eingliederungen) und von der Verordnung des Spezialkorps zur Kontrolle der Gemeinde von San Remo (Gemeinderatsbeschluss Nr. 231 vom 12. Dezember 1988 und Nr. 86 vom 29. März 1989) vorgegebenen Pflichten und im Allgemeineren für jeden Zweck, welcher der Erfüllung von rechtlichen Pflichten dient, die von Gesetzen, Dekreten, Verordnungen und/oder von anderen diesen gleichgestellten Rechtshandlungen sowie vom Gemeinschaftsrecht vorgesehen sind. In diesem Fall ist die Mitteilung der Daten obligatorisch; die Ablehnung der Bereitstellung führt dazu, dass mit der Geschäftsführung der Spielbank der Gemeinde kein Vertragsverhältnis eingegangen werden kann. 3. Kontrolle und Überprüfung der Zugänge zum Spielkasino, Gewährleistung der Sicherheit der Orte, Personen und des Vermögens sowie Rechtmäßigkeit des Spielbetriebs. Die Datenverarbeitung durch die Videoüberwachung ist streng auf die angegebenen Zwecke begrenzt, wird in Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Beauftragten durchgeführt und von einem räumlich eingegrenzten, kleinen Kreis von Personen ausgeführt, die zu diesem bestimmten Ziel mit der Datenverarbeitung beauftragt sind und zum Bereich der Kontrolle des Spielbetriebs zählen. Die Aufnahmen werden täglich gelöscht, mit Ausnahme von eventuell archivierten Bildern, die für den Zeitraum aufgehoben werden, der notwendig ist, um den von den zuständigen Behörden erteilten Anweisungen gerecht zu werden. 4. Ausschließliche Bereitstellung von Serviceleistungen hinsichtlich von Restaurant und Übernachtung für berechtigte Gäste gemäß dem nicht nachprüfbaren Ermessen der Geschäftsführung und unter Einhaltung der internen Regelungen. Die auf diese Weise gesammelten Daten unterliegen der Datenverarbeitung und Übermittlung an die Vertragseinrichtungen, die sie in ihrer Eigenschaft als unabhängige Inhaber der Datenverarbeitung behandeln. Auch in diesem Fall ist die Mitteilung der zum zuvor genannten Zwecke notwendigen personenbezogenen Daten nicht obligatorisch, jedoch kann die Ablehnung ihrer Bereitstellung dazu führen, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen nicht ausgeführt werden können. Da es sich um funktionelle und nicht notwendige Zweckmäßigkeiten handelt, ist eine spezifische Einwilligung notwendig. 5. Bereitstellung von kommerziellen Informationen zu Tätigkeiten, Serviceleistungen oder Initiativen der Spielbank. In diese Kategorie fallen die folgenden Aktivitäten: Erhebungen zur Zufriedenheit der Gäste hinsichtlich der Servicequalität und der Tätigkeiten der Geschäftsführung des Kasinos, die direkt oder durch spezialisierte Gesellschaften anhand von persönlichen Umfragen oder Telefoninterviews oder mithilfe von Fragebögen durchgeführt werden; Werbung zu Serviceleistungen und Produkten der Spielbank durch E-Mails, Briefe, Telefonate, automatisierte Kommunikationssysteme usw.; Durchführung von Marktforschungen; Profilierung der Konsumgewohnheiten. In diesem Fall wird die Zustimmung zu funktionellen Zwecken auf verschiedene Arten durchgeführt, wobei jeder Kunde die Möglichkeit hat, der Verarbeitung der eigenen Daten für diese Zweckmäßigkeiten zuzustimmen oder diese abzulehnen. An wen können die Daten weitergegeben werden und in welchem Bereich werden sie in Umlauf gebracht? Die Angestellten der Spielbank in ihrer Eigenschaft als Datenverarbeitungsbeauftragte des Verwaltungsbereiches sowie ein dafür vorgesehener kleiner Kreis von räumlich eingegrenzten Personen der zusätzlichen Service- und der Spielbereiche (wenn dies für die durchgeführten Aufgaben notwendig ist), von uns ausdrücklich zur Datenverarbeitung als externe Verantwortliche beauftragte externe Mitarbeiter und eventuelle unabhängige Inhaber, die Serviceleistungen abwickeln, welche für die Tätigkeiten der Spielbank zweckdienlich und notwendig sind, können von Ihren personenbezogenen Daten Kenntnis erhalten. Diese Personen werden keine anderen Datenverarbeitungen als mit der Spielbank vereinbarte durchführen. Für die Erreichung der o. g. Ziele muss die Geschäftsführung Ihre personenbezogenen Daten zudem an externe Personen mitteilen, die zu den folgenden Kategorien zählen: Restaurant- und/oder Hotelbetrieben angehörende Personen; Personen der Bereiche Marketing, Marktforschung oder Werbung zu Serviceleistungen und Produkten der Spielbank; Versicherungsmaklergesellschaften zur Abwicklung eventueller haftpflichtbedingter Entschädigungsforderungen, Kreditinstitute; Sicherheitsorgane für die Durchführung der institutionellen Tätigkeiten; Gemeinde San Remo unter Beachtung der Verordnung des Spezialkorps zur Kontrolle der Gemeinde San Remo. Die Daten der Gäste werden in keinem Fall in Umlauf gebracht. Welche Rechte stehen dem Betroffenen zu? Der Art. 7 des Datenschutzgesetzes verleiht dem Betroffenen bestimmte Zugangsrechte. Der Betroffene hat im Besonderen das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Daten vorhanden sind, die ihn betreffen, und dass ihm diese Daten und ihr Ursprung in verständlicher Form übermittelt werden und er über den logischen Aufbau und den Zweck der Verarbeitung aufgeklärt wird. Artikel 7 verleiht dem Betroffenen ferner das Recht auf Löschung, Umwandlung in anonyme Form oder Blockierung der gesetzeswidrig verarbeiteten Daten sowie die Aktualisierung, Berichtigung oder, wenn diesbezüglich Interesse besteht, die Vervollständigung der Daten sowie das Recht auf Einspruch gegen die Verarbeitung aus rechtmäßigen Gründen. In Übereinstimmung mit Art. 8, Abs. 2 der Gesetzesverordnung 196/2003 setzen wir Sie jedoch darüber in Kenntnis, dass die o. g. Rechte nicht ausgeübt werden können, wenn die Datenverarbeitung auf der Grundlage der Bestimmungen auf dem Gebiet zur Bekämpfung von Geldwäsche durchgeführt wird. Wer ist der Inhaber? Wer sind die für die Verarbeitung Verantwortlichen? Inhaber der Datenverarbeitung ist die Casinò S.p.A., Corso degli Inglesi Nr. 18, I-18038 Sanremo (IM). Der für die Verarbeitung Verantwortliche, an den man sich für die Ausübung der Rechte nach Art. 7 richten kann, ist der Verantwortliche für Verwaltung und Finanzen der Spielbank von San Remo. Die vollständige und aktualisierte Liste der für die Verarbeitung Verantwortlichen steht den Betroffenen zur Verfügung und sind beim Inhaber der Verarbeitung erhältlich. Der Zutritt zu den Spielsälen, die Bereitstellung der damit verbundenen Serviceleistungen seitens der Geschäftsführung der Spielbank von San Remo (die „Geschäftsführung“) und die Pflichten seitens des Gastes werden von den geltenden Regelungen sowie von den nachfolgend als vollständig aufgeführt geltenden Punkten geregelt: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Die Geschäftsführung kann dem Gast angesichts der von den geltenden Regelungen vorgesehenen Bedingungen, die auch vom nicht nachprüfbaren Ermessen der Geschäftsführung bestimmt werden, und im Falle von nicht vorhandenen Hindernissen und/oder Hinderungsgründen nach Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments eine auf seinen Namen ausgestellte Eintrittskarte erstellen. Die im Ausweisdokument enthaltenen Daten werden von der Geschäftsführung gemäß den Modalitäten verarbeitet, die in der dem Kunden gemäß der Rechtsverordnung Nr. 196 von 2003 („Datenschutzgesetz“) ausgehändigten Mitteilung aufgeführt sind. Der Zugang zu den Spielsälen ist Minderjährigen, Angehörigen des Militärs in Uniform, Personen, die das Glücksspiel professionell ausüben und anderen Personen untersagt, die in den Bestimmungen zur Regelung des Zugangs zu den Spielsälen aufgeführt sind. Die Mitgliedskarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Bei Aufforderung des Kontrollpersonals der Spielsäle ist diese gemeinsam mit dem Personalausweis vorzuzeigen. 2. Die Eintrittskarte ermöglicht den Zutritt zu den Spielangeboten (französische Spiele, amerikanische Spiele, mechanische und elektronische Spiele) zu den für jedes dieser Glücksspiele gültigen Bedingungen und Regeln; zudem ermöglicht sie den Zugang zur Kundenbetreuung und nach Zahlung der entsprechenden Vergütungen zu den Bars und Restaurants in den Spielsälen. Die Eintrittskarte kann jederzeit nach dem nicht nachprüfbaren Ermessen der Geschäftsführung widerrufen werden. Diese ist darum bemüht, die Ordnungsmäßigkeit der Spiele sowie die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, indem die angemessenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen, regelwidrigem Benehmen oder Betrug angewandt werden. Dazu werden, wie in der Mitteilung dargelegt wird, auch Videoüberwachungsgeräte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der in den Maßnahmen des Datenschutzbeauftragten enthaltenen Bestimmungen verwendet. 3. Der Gast verpflichtet sich zur vollen Einhaltung der Spielregeln und anderer Regeln der Spielbank sowie der hierin vorgesehenen Bestimmungen sowie zu einwandfreiem Verhalten, Korrektheit, Sorgfalt und gutem Glauben. Es ist ihm untersagt, die eigene Eintrittskarte oder daraus resultierende Rechte an Dritte abzugeben. 4. Die Verletzung der Pflichten nach Artikel 3 sowie die Verletzung des Verbotes der Weitergabe der Eintrittskarte an Dritte führt zur Auflösung des Rechtes des vorliegenden Vertrages und zur sofortigen Entfernung des Gastes aus den Spielsälen, unbeschadet des Rechts der Geschäftsführung der Spielbank auf eventuellen Schadensersatz. 5. Mit Entgegennahme der Eintrittskarte erkennt der Gast die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestimmungen der Spielbank von San Remo an. Die Direktion

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